Einsatz
Carrageen ist ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) für Lebensmittel allgemein zugelassen. Ausgenommen sind lediglich unbehandelte und solche Lebensmittel, die nach dem Willen des Gesetzgebers nicht durch Zusatzstoffe verändert werden sollen. Carrageen ist unter anderem zu finden in:
- Trockenmilch und Dickmilcherzeugnissen
- Wärmebehandelter Sahne
- Pudding- und Dessertpulver
- Eiscreme
- Ketchup und Soßen
- Süßigkeiten
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